Thesen zur Berufsausübung der Berater bzw. Vermittler von Finanzdienstleistungen

Diskussionsgrundlage zu notwendigen gesetzlichen Regelungen der Finanzdienstleistungsbrache

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(von Peter Edinger – FINANZPLANER DEUTSCHLAND - BUNDESVERBAND)

Die aktuelle Diskussion zu den Berufsbildern der Berater und/oder Vermittler in der Finanzdienstleistung stellt die Sachlage oft nicht differenziert dar. Ursachen und Wirkungen werden vertauscht oder Begriffe nicht sachgerecht angewendet. Man sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht – ein typisches Problem, wenn aus der Detailperspektive nach Lösungen gesucht wird. Dieses Thesenpapier will sich den nötigen Raum nehmen, um wesentliche Diagnosen stimmig treffen zu können.

Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen dieser Branche können nicht überzeugen.So sind zwar die Lösungsansätze für Investition, Altersversorgung, Risikomanagement und andere finanzielle Bedürfnisse nicht die Frage einer Sparte sondern sie werden über Versicherungen, Anlage- und Finanzierungsanbieter hinweg zusammengestellt. Die Regelungen für einen Beruf, der hier informieren bzw. beraten soll, finden sich aber in unterschiedlichsten Normen.

Will er über über Versicherungen informieren, braucht's eine Registrierung und Grundkenntnisse. Geht es in der Altersversorgung um Investmentfonds, reicht eine Kenntnisfreiheit mit Gewerbeerlaubnis, während es ein aufsichtspflichtiges Institut erfordert, sobald auch nur ein festverzinsliches Wertpapier mit von der Partie ist. Der Vermittler eines Eigenheims als steingewordene Altersversorgung oder dessen Finanzierung benötigt wieder eine andere Gewerbeerlaubnis. Will man hier die Kundenseite beraten, langt die pure Gewerbeanmeldung – natürlich nicht, wenn sich die Beratung auf Investmentfonds bezieht (Gewerbeerlaubnis) oder gar auf Rentenpapiere (Aufsicht). Und so weiter und so fort ...

Wir brauchen dringend Regeln, die einheitlich und unbürokratisch über den gesamten Markt hinweg wirken! Dabei muss man sich auf die wichtigen und wirksamen Dinge konzentrieren und einigen Amtsschimmeln das Gnadenbrot geben. Es geht im folgenden um:

  1. Abgrenzung Vermittlung (Handel)  ./. Beratung

    Es i st wichtig,  ob sich jemand im Handel bewegt und welche Vor- und Nachteile für  den Einzelnen wie auch die Gesellschaft damit verbunden sind.

  1. Provision kontra Honorar

    Ebenso bedeutsam  ist es, die Erwartungen an Beratung zu erkennen und sich mit den  Entlohnungssystemen von Handel und Beratung auseinander zu setzen.  Dabei auftretende Interessenkollisionen sind zu entschärfen.

  1. Provisionsoffenbarung kontra Kostentransparenz

    Nicht alles, was  man aufdecken kann, ist auch eine für Kunde nützliche  Information.

  1. Transparente  Produktbeschreibung (Prospekt/Bedingungen)

    Zu guter Letzt  muss Klarheit und Wahrheit über Produkte herrschen und dies in  verständlicher Form.

  1. Beratungspflicht kontra  Transparenz

    Verbraucher  brauchen nicht die Bevormundung einer Zwangsberatung, sondern  Antwort auf die Frage, ob die Empfehlung von Produkten einem  objektiven Ansatz folgt oder nicht. Wenn ja, muss dies eingehalten  werden, wenn nicht, muss die Einschränkung erfassbar sein.

  1. Beratungsgrundlagen

    Klein- und  mittelständische Makler oder Beratungs-Unternehmen müssen  von unsinnigen Vorgaben bezüglich des Marktüberblicks  befreit werden.

  1. Beratungsprotokoll kontra  EU-Dokumentation

    Die Vermittler  und Berater sind von unsinnigen, aufwendigen  Zwangs-Protokollierungen zu befreien (die auch von der EU nicht  gefordert waren).

  1. Aufsicht kontra Qualifikation

    Aufsicht ist  sinnvoll bei Produktanbietern und Vermögensverwaltern –  Vermittler und Berater würden durch deren Bürokratie  erschlagen, ohne dass hierdurch ein Nutzen entsteht.

  1. Keine Aufsicht für  Wertpapiervermittler und Anlageberater

    Der Großteil der  „Beratungsschäden“ wird durch mangelnde Qualifikation  vieler Vermittler/Berater verursacht. Angemessene Aus- und  Weiterbildung ist die einzig wirksame Schadenvorbeugung.

  1. Registrierung, angemessene  Qualifikation und Überwachung

    Für die Registrierung sind nur  die persönlichen Grundlagen wichtig und nicht die jeweilige  einzelvertragliche Ausgestaltung der Tätigkeit.  Sicherheitsleistungen sollen Kunden schützen und nicht  Produktanbieter.

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