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(von Peter Edinger – FINANZPLANER DEUTSCHLAND - BUNDESVERBAND)
Die aktuelle Diskussion zu den
Berufsbildern der Berater und/oder Vermittler in der
Finanzdienstleistung stellt die Sachlage oft nicht differenziert dar.
Ursachen und Wirkungen werden vertauscht oder Begriffe nicht
sachgerecht angewendet. Man sieht vor lauter Bäumen den Wald
nicht – ein typisches Problem, wenn aus der Detailperspektive nach
Lösungen gesucht wird. Dieses Thesenpapier will sich den nötigen
Raum nehmen, um wesentliche Diagnosen stimmig treffen zu können.
Die aktuellen gesetzlichen
Rahmenbedingungen dieser Branche können nicht überzeugen.So sind zwar die Lösungsansätze für Investition,
Altersversorgung, Risikomanagement und andere finanzielle Bedürfnisse
nicht die Frage einer Sparte sondern sie werden über
Versicherungen, Anlage- und Finanzierungsanbieter hinweg
zusammengestellt. Die Regelungen für einen Beruf, der hier
informieren bzw. beraten soll, finden sich aber in
unterschiedlichsten Normen.
Will er über
über Versicherungen informieren, braucht's eine Registrierung
und Grundkenntnisse. Geht es in der Altersversorgung um
Investmentfonds, reicht eine Kenntnisfreiheit mit Gewerbeerlaubnis,
während es ein aufsichtspflichtiges Institut erfordert, sobald
auch nur ein festverzinsliches Wertpapier mit von der Partie ist. Der
Vermittler eines Eigenheims als steingewordene Altersversorgung oder
dessen Finanzierung benötigt wieder eine andere
Gewerbeerlaubnis. Will man hier die Kundenseite beraten, langt die
pure Gewerbeanmeldung – natürlich nicht, wenn sich die
Beratung auf Investmentfonds bezieht (Gewerbeerlaubnis) oder gar auf
Rentenpapiere (Aufsicht). Und so weiter und so fort ...
Wir brauchen dringend Regeln, die
einheitlich und unbürokratisch über den gesamten Markt
hinweg wirken! Dabei muss man
sich auf die wichtigen und wirksamen Dinge konzentrieren und einigen
Amtsschimmeln das Gnadenbrot geben. Es geht im folgenden um:
Abgrenzung Vermittlung (Handel) ./. Beratung
Es i st wichtig, ob sich jemand im Handel bewegt und welche Vor- und Nachteile für den Einzelnen wie auch die Gesellschaft damit verbunden sind.
Provision kontra Honorar
Ebenso bedeutsam ist es, die Erwartungen an Beratung zu erkennen und sich mit den Entlohnungssystemen von Handel und Beratung auseinander zu setzen. Dabei auftretende Interessenkollisionen sind zu entschärfen.
Provisionsoffenbarung kontra Kostentransparenz
Nicht alles, was man aufdecken kann, ist auch eine für Kunde nützliche Information.
Transparente Produktbeschreibung (Prospekt/Bedingungen)
Beratungspflicht kontra Transparenz
Verbraucher brauchen nicht die Bevormundung einer Zwangsberatung, sondern Antwort auf die Frage, ob die Empfehlung von Produkten einem objektiven Ansatz folgt oder nicht. Wenn ja, muss dies eingehalten werden, wenn nicht, muss die Einschränkung erfassbar sein.
Beratungsgrundlagen
Klein- und mittelständische Makler oder Beratungs-Unternehmen müssen von unsinnigen Vorgaben bezüglich des Marktüberblicks befreit werden.
Beratungsprotokoll kontra EU-Dokumentation
Die Vermittler und Berater sind von unsinnigen, aufwendigen Zwangs-Protokollierungen zu befreien (die auch von der EU nicht gefordert waren).
Aufsicht kontra Qualifikation
Aufsicht ist sinnvoll bei Produktanbietern und Vermögensverwaltern – Vermittler und Berater würden durch deren Bürokratie erschlagen, ohne dass hierdurch ein Nutzen entsteht.
Keine Aufsicht für Wertpapiervermittler und Anlageberater
Der Großteil der „Beratungsschäden“ wird durch mangelnde Qualifikation vieler Vermittler/Berater verursacht. Angemessene Aus- und Weiterbildung ist die einzig wirksame Schadenvorbeugung.
Registrierung, angemessene Qualifikation und Überwachung
Für die Registrierung sind nur die persönlichen Grundlagen wichtig und nicht die jeweilige einzelvertragliche Ausgestaltung der Tätigkeit. Sicherheitsleistungen sollen Kunden schützen und nicht Produktanbieter.
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